Seit 25. Mai 2018 gelten die rechtlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und müssen im Unternehmensalltag umgesetzt sein.
Datenschutz ist nicht Sache des IT-Leiters und liegt auch nicht beim Datenschutzbeauftragten. Die Verantwortung für den richtigen Umgang mit dem neuen Recht liegt bei den Geschäftsführern, Vorständen, d.h. bei den Cheffinnen und Chefs.
In der Datenschutz-Grundverordnung finden sich eine Vielzahl von Normen, die eine Dokumentation der getroffenen Datenschutzmaßnahmen erfordern. Daneben schafft die DS-GVO viele weitere Prozesse, die etabliert und Aufgaben, die wahrgenommen werden müssen. Bei der Vielzahl von Anforderungen und Aufgaben geht schnell der Überblick verloren.
Es bietet sich daher an, ein systematisches Vorgehen mit Hilfe eines Datenschutz-Management-Systems zu entwicklen und damit die Einhaltung der Vorgaben systematisch zu planen, umzusetzen und kontrollieren zu können.